Aufnahmekriterien

Hospiz-haus-geborgenheit-gebaeude-aussen

Eine palliativmedizinische Versorgung im Hospiz kommt insbesondere bei folgenden progredient verlaufenden Erkrankungen in Betracht.

  • fortgeschrittene Tumorerkrankungen
  • Endstadium chronischer Nieren-, Herz-, Lungen- oder
    Verdauungstrakterkrankungen
  • Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
  • Erkrankungen des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen, insbesondere der Atemmuskulatur
  • bei einer unzureichenden Symptomkontrolle (Schmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Luftnot, Verwirrtheit, Angst, Unruhe und vieles mehr)
  • wenn eine stationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung oder auch eine ambulante Versorgung nicht ausreichend und möglich ist, weil der palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgungsaufwand durch Angehörige und ambulante Dienste nicht abgedeckt werden kann.

Indikationen für eine stationäre Übernahme sind weiterhin:

  • psychosoziale und seelische Krisen des Betroffenen, die ambulant oder auf einer Allgemeinstation nicht überwunden werden können

Anträge und Informationsblätter